Drogenteste

Forensisch gesicherte Drogenanalytik

»… Nach Mitteilung der Kriminalpolizeiinspektion wurde gegen Sie wegen unerlaubten Besitzes bzw. Konsums von Betäubungsmitteln ermittelt. Die Stadt hat deshalb Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahr­­zeugen. Um diese Zweifel auszuräumen werden Sie aufgefordert, Ihre Eignung durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen ....«

Eine solche Aufforderung ereilt jeden, der im Verdacht steht, eine unerlaubte Substanz konsumiert zu haben - egal in welcher Situation er der Polizei auffällt.

Dafür ist keineswegs der nachweisbare Konsum eines Betäubungs­mittels (z.B. Haschisch/Cannabis) erforderlich. Schon der Besitz kleiner Mengen führt in Deutschland zu einem entsprechenden Verfahren. Einmal erwischt, muss der potenzielle Drogenkonsument seine Abstinenz beweisen: Er wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten bei einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation (in der Regel Psychiater oder Neurologen) ein entsprechendes Gutachten zum Ausräumen der Eignungszweifel beizubringen.
Kommt der Angeschuldigte dieser Aufforderung nicht nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

  • Für das Gutachten muss der Proband innerhalb von drei Monaten zweimal kurzfristig in die Praxis kommen und unter Aufsicht Urin abgeben, wobei "kurzfristig" spätestens 48 Stunden nach Aufforderung bedeutet.
  • Der eigentliche Drogentest (auch Drogenscreening genannt) darf nur von einem forensisch akkreditierten Labor vorgenommen werden.
  • Drogenschnellteste (Streifenteste) sind nicht mehr zulässig.
  • Die Kosten trägt der Proband selbst.

Wer seinen Führerschein wegen Drogenauffälligkeiten bereits verloren hat, muss vor dem Gutachten zur medizinisch-psychologischen Unter­­suchung (MPU) ein Jahr lang drogenfrei sein. Das wird in vier jeweils kurzfristig anberaumten Urintests untersucht. Nur wenn jede Probe negativ war, kann ein Gutachter empfehlen, den Führerschein wieder auszuhändigen. Im Zweifel darf ein Richter ausschließlich auf gerichts­verwertbare Testergebnisse zurückgreifen. Wenn Teste wegen der fehlenden Anerkennung wiederholt werden müssen, geht das schnell ins Geld. 

Die synlab-Gruppe verfügt über langjährige verkehrsmedizinische und forensische Expertise, was Alkohol, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr angeht. Dazu gibt's den Kostenvorteil aufgrund unseres deutschlandweiten Logistiknetzes. Frauen und Männer, die nachweisen müssen, dass sie "clean" sind, zahlen weniger und erhalten im Zweifelsfall mehr Sicherheit vor Gericht.

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Kontakt zum Drogenlabor

Verena Pieronczyk
Telefon: +49 961 309-0
E-Mail: verena.pieronczyk@synlab.com

 

Ansprechpartner

Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Wolfgang Schultis

Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Diplom-Biochemiker

wolfgang.schultis@synlab.com

 
Josef Ippisch

staatl. gepr. Lebensmittelchemiker Fachwissenschaftler für Toxikologie Abteilung Drogen

josef.ippisch@synlab.com

 
Dr. med. Volker Müller

Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Rechtsmedizin und Umweltmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement

volker.mueller@synlab.com

 
Dipl.-Chem. Ing. Stephan Kutz

Abteilungsleiter Toxikologie
Technische Leitung

stephan.kutz@synlab.com